Willkommenskultur an der Leibnizschule
Wir möchten:
- den Übergang von der Grundschule an das Gymnasium erleichtern
- die Entwicklung einer engen und identitätsstiftenden Klassengemeinschaft zügig und nachhaltig fördern
- an unterschiedliche Bedürfnisse und Voraussetzungen der SchülerInnen anknüpfen
- Selbstsicherheit und Problemlösefähigkeiten der SchülerInnen fördern
- die SchülerInnen zu selbstständigem Arbeiten anleiten
- Strategien und Methoden an die Hand geben, wie man richtig lernt
- das Schulklima und die Gemeinschaft stärken
- die Identifikation der SchülerInnen mit der Leibnizschule stärken
- eine Vernetzung, erfolgreiche Kommunikation und Mitwirkung aller, die an Schule beteiligt sind, ermöglichen
Schulwechsel an das Gymnasium nach Klasse 10 mit und ohne zweiter Fremdsprache
Schulwechsel mit zweiter Fremdsprache
„Nach Abschluss der Klassenstufe 10 der Oberschule wird ein Schüler in die Klassenstufe 10 des Gymnasiums aufgenommen, wenn sowohl der Durchschnitt der in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 10 erreichten Noten als auch der Durchschnitt der Noten in allen anderen Fächern besser als 2,5 ist und er die Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses bestanden hat. Er wird auch dann aufgenommen, wenn er die Anforderungen nach Satz 1 mit dem Abschlusszeugnis der Oberschule erfüllt. (§6 der Schulordnung Gymnasien)
Schulwechsel ohne zweite Fremdsprache
Wechseln Schüler der Oberschule an das Gymnasium ohne Nachweis der durchgehenden Belegung einer zweiten Fremdsprache ab der Klassenstufe 6, werden sie durch das Landesamt für Schule und Bildung, Regionalstelle Leipzig, besonderen 10. Klassen an Gymnasien zugewiesen, an denen der Unterricht in der zweiten Fremdsprache in einem Umfang von 6 Wochenstunden aufgenommen wird. Für diese Schüler entfällt dafür in der Klassenstufe 10 die Verpflichtung zur Teilnahme am Profilunterricht."
Bei Interesse lassen Sie sich bitte von der Schulleitung IHRER OBERSCHULE beraten.
Das Antragsformular, welches Sie in Ihrer Oberschule erhalten haben, reichen Sie zusammen mit der beglaubigten Zeugniskopie bei dem Landesamt für Schule und Bildung, Regionalstelle Leipzig (LASuB), ein. Dort wird nach Anzahl der Bewerber entschieden, ob an der Leibnizschule eine neue Klasse eröffnet werden kann.
Sollte die Zahl der Bewerber für die Klasse zu gering sein, werden diese in reguläre Klassen des Gymnasiums aufgenommen.
Bei der LASuB können Sie auch erfahren, an welchen weiteren Gymnasien Aufnahmekapazität besteht.
Bewerber aus anderen Bundesländern:
Rufen Sie bitte bei uns im Sekretariat an.
Liebe Eltern,
Sie und Ihr Kind haben sich für das Leibniz-Gymnasium entschieden? Glückwunsch! Wir hoffen, dass sich Ihr Kind in den nächsten Jahren auf dem Weg zum Abitur bei uns wohlfühlt. Wer hier lernt und arbeitet, bringt sich ganz ein. Wir zählen dabei auf jeden, im Vertrauen auf die eigene Kraft.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise für die Anmeldung:
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen abzugeben:Die Anmeldung am Gymnasium erfolgt im Zeitraum vom 13.02.2023 bis 03.03.2023 unter Vorlage des von der
Grundschule ausgegebenen Antragsformulars (gelb) und des ausgefüllten Schülerstammblattes bei der Schule Ihres Erstwunsches.
Eltern von Schülern mit einer Bildungsempfehlung für die Oberschule, deren Kind ein Gymnasiumbesuchen soll, werden gebeten, vorsorglich die gewünschte Oberschule anzugeben.
Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• das zuletzt erstellte Jahreszeugnis (wenn Bildungsempfehlung nicht vorliegt) und die zuletzt erteilte
Halbjahresinformation, der zuvor besuchte Schule,
• die Geburtsurkunde oder eine amtlich beglaubigte Kopie derselben,
• Bildungsempfehlung,
• ein Nachweis gemäß Masernschutzgesetz (sofern dieser Nachweis der öffentlichen Grundschule noch nicht
vorliegt oder bisher eine Schule in freier Trägerschaft besucht wurde).
Die Anmeldung wird persönlich und von beiden Eltern vorgenommen, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben. Anderenfalls wird um Vorlage einer Vollmacht bzw. Nachweis der Alleinsorgeberechtigung gebeten.
Bitte beachten Sie, dass beide sorgeberechtigten Eltern unterschreiben müssen. Bei alleinigem Sorgerecht und getrenntem Sorgerecht muss zusätzlich ein Nachweis in Kopie mit abgegeben werden.
Weitere Informationen sowie o. g. finden sie hier nochmals im Schulleiterbrief Schüleraufnahme Klasse 5.
Termine
Anmeldung am Gymnasium im Zeitraum vom 13.02.2023 bis 03.03.2023
schriftliche Leistungserhebung für Schüler ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium 07.03.2023
Beratung der weiteren Schullaufbahn im Zeitraum vom 07.03.2023 bis 16.03.2023
Öffnungszeiten Sekretariat für die Anmeldung
der künftigen Fünftklässler
1. Ferienwoche
Mo, Di 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mi, Do 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
2. Ferienwoche
Mo 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Di 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Mi, Do 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Fr geschlossen
KW 9 reguläre Öffnungszeiten
Schüler, die von einer Oberschule wechseln wollen,
können zusätzlich folgende Termine nutzen:
KW 10
Mo, Di 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
hier bekommt ihr einen kleinen Eindruck von der Kennenlernfahrt der 5. Klassen. Sowohl den Kindern der Klassen 5 als auch den Schülermentoren hat die Fahrt sehr viele Freude bereitet.